Unser Unterricht beginnt um 08.00 Uhr.In der Zeit von 09.30 — 09.40 Uhr frühstücken die Kinder gemeinsam mit ihren Lehrerinnen in den Klassenräumen. Die große Pause auf dem Schulhof dauert von 9.40 – 10.00 Uhr, die zweite Pause von 11.30 – 11.50 Uhr. Unterrichtsschluss ist um 11.30 Uhr, um 12.35 Uhr oder um 13.20 Uhr, je nach Stundenplan. Die Frühbetreuung beginnt um 7.00 Uhr und die Offene Ganztagsschule schließt spätestens um 16.00 Uhr.
Wir bitten Sie herzlich, Ihr Kind zu Hause zu lassen, wenn es krank ist und nicht zur Schule kommen kann. Bitte informieren Sie uns frühzeitig darüber – gerne auch über den Anrufbeantworter.
Wenn Ihr Kind einmal nicht zur Schule kommen kann, bitten wir Sie, es zu Hause zu lassen und uns frühzeitig über die bekannten Meldemöglichkeiten – wie per E‑Mail oder über SchoolFox – zu informieren. Gerne können Sie uns auch eine Nachricht auf den Anrufbeantworter hinterlassen.
Laut Schulgesetz NRW ist ein ärztliches Attest erforderlich, wenn die Schule dies ausdrücklich verlangt. An unserer Schule benötigen wir in der Regel ein Attest, wenn Ihr Kind längere Zeit fehlt oder auf Verlangen bei bestimmten Anlässen, wie z. B. vor oder nach den Ferien.
Für eine Befreiung vom Sport- oder Schwimmunterricht bitten wir Sie, uns eine schriftliche Entschuldigung zukommen zu lassen.
Informieren Sie die Schule frühzeitig über Ihre neue Adresse und über eventuelle neue Telefonnummern. Erfordert der Umzug einen
Informieren Sie die Schule frühzeitig über Ihre neue Adresse und über eventuelle neue Telefonnummern. Erfordert der Umzug einen Schulwechsel, melden Sie Ihr Kind bitte bei uns ab und geben Sie die schuleigenen Schulbücher bei uns ab. Entschuldigung.
Ihr Kind kann für besondere familiäre Anlässe beurlaubt werden. Bitte setzen Sie sich hierfür rechtzeitig mit der Klassenlehrerin in Verbindung
Ihr Kind kann in besonderen Fällen beurlaubt werden. Laut Schulgesetz NRW kann dies geschehen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und schulische Gründe dem nicht entgegenstehen. Die Entscheidung über die Beurlaubung trifft die Schulleitung.
Wichtige Gründe für eine Beurlaubung können neben familiären Anlässen auch die Teilnahme an besonderen Veranstaltungen sein, wie z. B. kulturelle, sportliche oder politische Veranstaltungen, sowie religiöse Feiertage. Bitte sprechen Sie in solchen Fällen rechtzeitig mit der Klassenlehrerin und reichen Sie einen Antrag auf Beurlaubung ein.
Hinweis:
Die Dauer und Bedingungen der Beurlaubung werden individuell festgelegt. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit der Klassenleitung oder Schulleitung in Verbindung, um den Antrag zu besprechen und einzureichen.
Manchmal kommt es vor, dass sich ein Kind im Sportunterricht oder bei einer Rangelei verletzt. Sobald Sie mit Ihrem Kind deswegen zum Arzt gehen
Manchmal kommt es vor, dass sich ein Kind im Sportunterricht oder bei einer Rangelei verletzt. Sobald Sie mit Ihrem Kind deswegen zum Arzt gehen oder ein Krankenhaus aufsuchen, kommen Sie bitte am nächsten Tag in unser Sekretariat um eine entsprechende Unfallmeldung zu unterschreiben.
Sprechen Sie frühzeitig und in erster Linie mit der Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer oder wenden Sie sich in besonderen Fällen an den Schulleiter.
Bitte sprechen Sie frühzeitig und in erster Linie mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer – alternativ können Sie sich auch in besonderen Fällen direkt an den Schulleiter wenden. Es wäre sehr hilfreich, wenn Sie für ein Gespräch einen Termin vereinbaren, da wir während des Unterrichts und in den Pausen, in denen wir die Aufsicht übernehmen, voll eingespannt sind. So können wir Ihnen dann in Ruhe unsere volle Aufmerksamkeit schenken.
Stöbern Sie im Eltern-ABC der Grilloschule. Hier finden Sie noch viele Antworten auf Ihre Fragen.
Wir möchten Sie bitten, das Eigentum Ihres Kindes mit seinem Namen zu kennzeichnen, damit es leichter zugeordnet werden kann. Eine Liste der benötigten Dinge für die Schule erhalten Sie von der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer. Fundsachen werden bei Herrn Müller, unserem Hausmeister, abgegeben. Sollte Ihr Kind etwas verloren haben, können Sie sich gerne direkt an ihn wenden.
Falls es notwendig ist, Ihr Kind mit dem Auto zur Schule zu bringen, denken Sie bitte daran, nicht vor der Schule zu parken, um die Sicherheit der Kinder, die zu Fuß kommen, zu gewährleisten. Eine gute Möglichkeit ist es, auf dem benachbartem Parkplatz zu parken und Ihr Kind durch das Tor zwischen Parkplatz und Schulgelände zu begleiten.
Wir möchten, dass die Kinder schrittweise lernen, selbstständiger zu werden und mehr Verantwortung für ihren Schulweg und Alltag zu übernehmen. Ein wichtiger Bestandteil dieses Prozesses ist es, dass die Kinder lernen, sich eigenständig zurechtzufinden. Daher bitten wir Sie, Ihr Kind möglichst am Tor zu verabschieden und es alleine auf dem Schulhof weitergehen zu lassen. Dies fördert nicht nur die Selbstständigkeit, sondern auch das Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten.
Es ist wichtig, dass Kinder sich im Schulumfeld selbstbewusst bewegen können. Wenn sie regelmäßig ohne elterliche Begleitung in die Schule kommen, erleben sie kleine Erfolgserlebnisse, die ihr Selbstvertrauen stärken.
Der Weg zur Schule und zurück ist für unsere Kinder ein bedeutender Teil ihrer Kindheit. Während sie immer selbstständiger werden, benötigen sie dennoch Schutz und Unterstützung. Einige Eltern entscheiden sich dafür, ihr Kind mit dem Fahrrad zur Schule zu schicken. Die Verkehrspolizei (Polizei.nrw und ADAC) empfiehlt, Kinder erst nach Abschluss der Radfahrausbildung im 4. Schuljahr mit dem Fahrrad zur Schule fahren zu lassen – eine Empfehlung, die auch wir als Schule unterstützen. Unbegleitet und vor diesem Zeitpunkt sind die Kinder oft noch zu jung und unerfahren, um Verkehrssituationen sicher einzuschätzen und sich im Straßenverkehr mit dem Fahrrad sicher zu bewegen.
Bitte bedenken Sie, dass das Fahrrad zwar auf dem Schulhof abgestellt werden kann, es jedoch nicht gegen Sachbeschädigung oder Diebstahl durch die Schule versichert ist.
Wenn einem Kind auf dem Schulweg etwas passiert, ist es über die Schulwegversicherung abgesichert, egal ob es zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs ist. Sollte jedoch das Kind mit dem Fahrrad einen Unfall verursachen oder ein Auto beschädigen, übernimmt die Haftpflichtversicherung der Eltern die Verantwortung. Jeder Vorfall wird individuell geprüft und entschieden.
Sollten Sie einmal außerschulische Hilfe oder Angebote für Ihr Kind benötigen:
Grilloschule Unna
Dahlienstraße 6
59425 Unna
Tel.: 02303 777989